Kontrollierter integrierter Anbau

Aus Verantwortung gegenüber dem Verbraucher und der Natur wurden 1989 die "Richtlinien für den integrierten Obstbau an der Niederelbe" vom Obstanbauversuchsring des Alten Landes e. V. konzeptioniert. Heute wird auf fast der gesamten Anbaufläche nach diesen Richtlinien produziert.

"Integriert" steht für die gleichberechtigte Berücksichtigung aller die Erzeugung beeinflussender Produktionsfaktoren zu einem System, wobei verbindliche Anbauregeln die gesamte Prozeßkette der Obstproduktion einbeziehen.

"Kontrolliert" steht für die prozeßbegleitende Überwachung der Anbauregeln durch die Landwirtschaftskammern Hannover und Hamburg.

Hauptziel des Anbauverfahrens ist die Erzeugung unbelasteten Obstes für den Verbraucher, die Schonung der Umwelt und Natur sowie die Erhaltung der obstbaulichen Familienbetriebe.

Im Zentrum des kontrollierten integrierten Anbaus steht der Erzeuger, der die selbstregulierenden Naturkreisläufe beobachtet, nutzt und fördert. So geben z. B. Klopfproben, Lockstoff-Fallen und Prüfungen von Eigelegen Auskunft über die Populationsentwicklung von Nützlingen und Schädlingen.

Durch den systematischen Einsatz natürlicher Begrenzungsfaktoren zur Schädlingsbekämpfung, z. B. durch die Förderung von Nützlingen, wird die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erheblich eingeschränkt. Zum Schutz der Pflanzen vor pilzlichen Erkrankungen und tierischen Schaderregern dürfen zugelassene nützlings- und gewässerschonende Pflanzenschutzmittel gezielt eingesetzt werden.

Der Pflanzenschutz nach den Richtlinien des Integrierten Obstanbaus wird nach dem Schadschwellenprinzip durchgeführt. Dabei wird das Auftreten von tierischen und pflanzlichen Schadenerregern und Nützlingen mit Hilfe verschiedener Kontrollverfahren zahlenmäßig erfaßt. Bei Überschreiten wirtschaftlicher Schadschwellen werden neben in der integrierten Produktion zugelassene Pflanzenschutzmittel vorzugsweise nützlingsschonende mechanische, biotechnische und biologische Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.


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